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AGB
Ihre Gäste , Ihr Anlass , Unsere Musik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die

Vertragsverhältnisse zwischen dem Dj-Service-Tesmer ( Inhaber: Markus Tesmer ) und

seinen Vertragspartnern ( Kunden ). Diese Geschäftsbedingungen sind für alle

geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen Dj-Service-Tesmer und dem

Kunden verbindlich, soweit sie mit deren Leistungen und Lieferungen im

Zusammenhang stehen. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, gelten neben

diesen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Bestimmungen. Sonstige abweichende

Vereinbarungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern

gelten nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch den Dj-Service-Tesmer.

Entgegenstehende fremde Geschäftsbedingungen oder von diesen AGB abweichende

Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und bedürfen keines

besonderen Widerspruches.

2. Angebot / Vertrag

Alle Angebote von Dj-Service-Tesmer sind unverbindlich und freibleibend, solange

sie nicht vom Auftraggeber / Kunden durch Annahmebestätigung angenommen wurden. Bei

Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber / Kunde  mit diesen

Geschäftsbedingungen des Dj-Service-Tesmer für die eingegangene Geschäftsverbindung einverstanden.

Verträge zwischen Dj-Service-Tesmer und seinen Kunden entstehen durch:


a) schriftliche Annahme (ggf. per E-Mail) eines schriftlichen Angebotes oder durch

b) Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages auf Grundlage eines schriftlichen Angebotes.


Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB in ihren übrigen Teilen wirksam.

3. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:

Rücktritt 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage


Rücktritt 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage


Rücktritt 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage


Rücktritt am Tag der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage

Ausnahmen: sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einer

Buchung an einem anderen Datum kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt

und nach Auftragsdurchführung verrechnet bzw. erstattet. Ein Rücktritt vom Vertrag

hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

Ein Rücktritt seitens Dj-Service-Tesmer ist ebenfalls nur möglich durch wichtige

Gründe, wie z. B.  Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt.

 

In diesen Fällen wird sich Markus Tesmer um Ersatz zu gleichen vereinbarten Konditionen bemühen.

 

Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

4. Auf- und Abbau der Ton- und Lichtanlage

Der Auf- und Abbau der Ton- und Lichttechnik erfolgt ausschließlich durch die

Mitarbeiter von Dj-Service-Tesmer zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu

müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort für Dj-Service-Tesmer und

sein Team zugänglich sein. Der kürzeste Weg, um das Equipment zu transportieren

und aufzustellen, ist frei zu halten. Auf Treppen, Stufen oder sonstige

Hindernisse sind vor Vertragsabschluss hinzuweisen. Der Auftraggeber / Veranstalter

hat dafür Sorge zu tragen, dass ein genügend abgesicherter Stromanschluss (1 x 220

V / 16 A Schuko-Anschluss), sowie ausreichend sichere Stellfläche für das

Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss muss ausschließlich für die

technische Anlage Dj-Service-Tesmer zur Verfügung stehen. Es dürfen keine

zusätzlichen Geräte wie z. B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an

den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.


5. Haftung

Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Equipment und Musikdatenträgern von

Dj-Service-Tesmer, die durch ihn selbst, durch Gäste oder durch Besucher seiner

Veranstaltung entstehen. Haftpflichtversicherungen decken bei Schäden am Equipment

den Zeitwert. Die Differenz zum Wiederbeschaffungs- bzw. Neuwert trägt die Person,

die den Schaden verursacht hat, alternativ der Veranstalter. Für Personen- und

Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter,

soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch

Dj-Service-Tesmer verursacht worden ist. Sofern Dj-Service-Tesmer durch nicht von

ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt,

Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter,

Stromausfall oder Stromschwankungen, etc.) die vereinbarten Leistungen nicht

erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen

Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

6. Zahlungen


Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an Dj-Service-Tesmer ( Inhaber: Markus Tesmer ) direkt

vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
 
a) Überweisung des Rechnungsbetrags unmittelbar nach Rechnungszugang ohne Skonto-
    oder sonstigen Abzug auf das Geschäftskonto von Dj-Service-Tesmer.


b) Barzahlung des vereinbarten Preises vor, während oder am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.

Nicht akzeptiert werden (Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches.

7. GEMA-Gebühren

Seit dem 01.04.2013 tritt der "Tarif VR-Ö" in Kraft (dieser GEMA-Tarif regelt die

Vervielfältigungen bzw. Kopien aus dem GEMA-Repertoire, die zum Zwecke der

öffentlichen Wiedergaben hergestellt werden - siehe auch http://www.gema.de). Dj-

Service-Tesmer verpflichtet sich, bei seinen vervielfältigten Musikdateien, die

dem Zwecke der öffentlichen Wiedergabe dienen, Lizensierungen vorzunehmen und

anfallende Entgelte an die GEMA abzuführen.

8. Vorschriften

Der Kunde, Veranstalter und Auftraggeber versichert, dass der Durchführung seiner

Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.

9. Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein

oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht

berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, eine neue

Regelung zu treffen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie die im Rahmen seiner

Bestimmungen abzugebende Erklärung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftrag ergebenen Rechte und Pflichten ist für

beide Vertragspartner die Stadt Altena.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.