Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die
Vertragsverhältnisse zwischen dem Dj-Service-Tesmer ( Inhaber: Markus Tesmer ) und
seinen Vertragspartnern ( Kunden ). Diese Geschäftsbedingungen sind für alle
geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen Dj-Service-Tesmer und dem
Kunden verbindlich, soweit sie mit deren Leistungen und Lieferungen im
Zusammenhang stehen. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, gelten neben
diesen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Bestimmungen. Sonstige abweichende
Vereinbarungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern
gelten nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch den Dj-Service-Tesmer.
Entgegenstehende fremde Geschäftsbedingungen oder von diesen AGB abweichende
Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und bedürfen keines
besonderen Widerspruches.
2. Angebot / Vertrag
Alle Angebote von Dj-Service-Tesmer sind unverbindlich und freibleibend, solange
sie nicht vom Auftraggeber / Kunden durch Annahmebestätigung angenommen wurden. Bei
Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber / Kunde mit diesen
Geschäftsbedingungen des Dj-Service-Tesmer für die eingegangene Geschäftsverbindung einverstanden.
Verträge zwischen Dj-Service-Tesmer und seinen Kunden entstehen durch:
a) schriftliche Annahme (ggf. per E-Mail) eines schriftlichen Angebotes oder durch
b) Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages auf Grundlage eines schriftlichen Angebotes.
Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB in ihren übrigen Teilen wirksam.
3. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung
Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:
Rücktritt 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
Rücktritt 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage
Rücktritt am Tag der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
Ausnahmen: sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einer
Buchung an einem anderen Datum kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt
und nach Auftragsdurchführung verrechnet bzw. erstattet. Ein Rücktritt vom Vertrag
hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.
Ein Rücktritt seitens Dj-Service-Tesmer ist ebenfalls nur möglich durch wichtige
Gründe, wie z. B. Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt.
In diesen Fällen wird sich Markus Tesmer um Ersatz zu gleichen vereinbarten Konditionen bemühen.
Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
4. Auf- und Abbau der Ton- und Lichtanlage
Der Auf- und Abbau der Ton- und Lichttechnik erfolgt ausschließlich durch die
Mitarbeiter von Dj-Service-Tesmer zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu
müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort für Dj-Service-Tesmer und
sein Team zugänglich sein. Der kürzeste Weg, um das Equipment zu transportieren
und aufzustellen, ist frei zu halten. Auf Treppen, Stufen oder sonstige
Hindernisse sind vor Vertragsabschluss hinzuweisen. Der Auftraggeber / Veranstalter
hat dafür Sorge zu tragen, dass ein genügend abgesicherter Stromanschluss (1 x 220
V / 16 A Schuko-Anschluss), sowie ausreichend sichere Stellfläche für das
Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss muss ausschließlich für die
technische Anlage Dj-Service-Tesmer zur Verfügung stehen. Es dürfen keine
zusätzlichen Geräte wie z. B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an
den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.
5. Haftung
Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Equipment und Musikdatenträgern von
Dj-Service-Tesmer, die durch ihn selbst, durch Gäste oder durch Besucher seiner
Veranstaltung entstehen. Haftpflichtversicherungen decken bei Schäden am Equipment
den Zeitwert. Die Differenz zum Wiederbeschaffungs- bzw. Neuwert trägt die Person,
die den Schaden verursacht hat, alternativ der Veranstalter. Für Personen- und
Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter,
soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch
Dj-Service-Tesmer verursacht worden ist. Sofern Dj-Service-Tesmer durch nicht von
ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt,
Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter,
Stromausfall oder Stromschwankungen, etc.) die vereinbarten Leistungen nicht
erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen
Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
6. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an Dj-Service-Tesmer ( Inhaber: Markus Tesmer ) direkt
vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Überweisung des Rechnungsbetrags unmittelbar nach Rechnungszugang ohne Skonto-
oder sonstigen Abzug auf das Geschäftskonto von Dj-Service-Tesmer.
b) Barzahlung des vereinbarten Preises vor, während oder am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
Nicht akzeptiert werden (Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches.
7. GEMA-Gebühren
Seit dem 01.04.2013 tritt der "Tarif VR-Ö" in Kraft (dieser GEMA-Tarif regelt die
Vervielfältigungen bzw. Kopien aus dem GEMA-Repertoire, die zum Zwecke der
öffentlichen Wiedergaben hergestellt werden - siehe auch http://www.gema.de). Dj-
Service-Tesmer verpflichtet sich, bei seinen vervielfältigten Musikdateien, die
dem Zwecke der öffentlichen Wiedergabe dienen, Lizensierungen vorzunehmen und
anfallende Entgelte an die GEMA abzuführen.
8. Vorschriften
Der Kunde, Veranstalter und Auftraggeber versichert, dass der Durchführung seiner
Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein
oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, eine neue
Regelung zu treffen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie die im Rahmen seiner
Bestimmungen abzugebende Erklärung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftrag ergebenen Rechte und Pflichten ist für
beide Vertragspartner die Stadt Altena.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.